D I P L O M – R E G E L U N G E N      v. 02.03.2018

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1)    Diplom der Schweizer Abteien (DAS-SAD), Diplom der Abteien der Insubriaregion (DAIN), werden von der GSRC-SSFG (schweizerische Schlösserfunkamateurgruppe) erlassen, bei YL, OM und SWL, um die Schweizer Abteien, ihre Geschichte, Sehenswürdigkeiten, Architektur und deren Rolle in der europäischen Geschichte bekannt zu machen.

 

2)    Diplome Erlassung: diese Diplome werden an jeden YL, OM und SWL ausgestellt, vorausgesetzt man gibt dem Management die folgenden Dokumente:

  • Datierte und untergezeichnete Dokumente, mit dem der Kandidat bezeugt, dass die Gesetze und die Regelungen seines Lands sowie auch die Diplomregelungen beachtet worden sind.
  • Log der QSO/HRD im ADIF Format, die als Datei mit der folgenden Anordnung erstatten worden sind: laufende Nummer, Referenznummer, Rufzeichen der aktivierenden Station, Datum, Zeit in UTC, Betriebsart und Band,.
  • Die Log-Dateien müssen im  ADIF Format sein, mit Feldnamen nach ADIF v2.0 und folgende.
  • Es ist nicht nötig QSL Karten zu schicken. Der Management wird dank der Logdaten das Formular prüfen, und bei eventuellen Zweifeln wird er nach QSL oder weitere Auskünfte fragen. Die von ihm gefällten Entscheidungen sind unanfechtbar.

 

3)    Banden und Betriebsarten: die Verbindugen können auf allen Banden und mit allen erlaubten Betriebsarten hergestellt werden.

 

4)    Gültigkeit: Es sind gültig die QSO/HRD, die aus Abteien gesendet worden sind, die in der Liste der DAS-SAD aufgeführt werden, und die nicht vor dem 1. Januar 2007 aktiviert worden sind.

 

 

      5a) Diplom der Schweizer Abteien, DAS-SAD : wird an diejenigen YL, OM und SWL gegeben, der 5 Abteien von DAS-SAD - Liste aktiviert hat, kontaktiert oder empfangen (SWL), Abteien in mindestens 2 Kantonen; 1 QSO mit Tessin ist obligatorisch.

     

5b) Diplom der Insubria Abteien, DAIN : wird an jeden  YL, OM und SWL abgegeben, der die folgende Menge von Abteien aus der Regio Insubrica aktiviert, kontaktiert oder empfangen (SWL) hat: 1 Abtei für jede von den 3 italienischen Provinzen die zur Insubriaregion gehören (CO, VA, VB), und 1 aus dem Kanton Tessin.

 

6)    Diplome: die Diplome sind, wenn gewünscht, als druckfertigen .pdf Datei, farbig, personendefiniert, per email gegeben; oder als personendefiniertes pergamentähnliches bedrucktes Papierblatt, 297 x 210 mm (A4) erhältlich. Wenn  man die zweite Form wünscht, muss man, um die Kosten zu decken, ein Betrag von 8 SFr oder 5 €, auch in Briefmarken oder 6 IRC bezahlen. Die Beträge können mit PayPal bezahlt werden unter: luciano.lucini@email.it.

Auf Wunsch wird das Diplom mit der Qualifikation von Aktivator, Jaeger, oder SWL gegeben.

 

7)    Honour Roll: Honour Roll Diplom wird dem OM vergebender der 50 Abtein in 20 verschiedenen Kantonen aktiviert, kontaktiert, oder empfangen (SWL) hat. Es besteht aus einem Becher, personendefiniert mit Rufzeichen und Besitzernamen. Der Becher kostet 25 SFr / 15 € oder 20 US$, plus Versandkosten. Die Beträge können mit PayPal bezahlt werden unter: luciano.lucini@email.it.

 

8)    Reglemente, Listen und Bezugsnummern: Diese Dokumente werden auf den amtlichen Webseiten von DAS-SAD ( http://das-sad.ssfg-gsrc.ch ) zur Verfügung gestellt. Dort werden sie regelmässig auf den neuesten Stand gebracht. Auf diesen Webseiten werden auch die erlassenen Diplome, nach Diplomtyp, Rufzeichen, Op. Name geordnet und verzeichnet. Ruefzeichen und Name werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. 

Beitrage: jemand, der Auskünfte über Abteien oder andere ähnliche Objekte gibt, die noch kein Bezugsnummer haben, ist gebeten, an das Diplom Management die nötigen Dokumente, wie auch, wenn möglich, ein selbst aufgenommenes Photo zu schicken und die Aufnahmen, Kartenauszüge, kurze historisch bedeutungsvolle Nachrichten, Namen und Ortsnamen, wenn bekannt, anzugeben. Die gleichen Dokumente sind nötig, um eine neue Bezugsnummer zu erlassen, siehe Punkt 12).

 

9)    Aktivirende: Die Aktivation wird nur als gültig bezeichnet, wenn die folgenden Erfordernisse erfullt worden sind:

  • Die Station (Antenne, Radiogeräte, Speisegeräte, usw.) dürfen nicht mehr als 500 m von der Abtei entfernt sein oder müssen in der Abtei Gemeinde sein.
  • Die Abtei muss die DAS-SAD Bezugsnummer haben, oder die DAI Bezugsnummer falls es eine DAIN Abtei ist.
  • Aktivierung von Abteien, die noch kein Bezugsnummer haben, ist überhaupt nicht gestattet.
  • Jede Aktivation  ist auch als Verbindung mit der gleichen Bezugsnummer gültig.
  • Man muss mindesten 50 QSO machen.
  • Eine Aktivation mit verschiedenen OM ist für alle OM, die an der Aktivation beteiligt sind, gultig.
  • Es ist nicht möglich, mehr als 1 Abtei gleichzeitig zu betätigen. Keine andere Aktivation kann vor dem Ende des vorigen gültig sein. Das Management kann nach Anfrage Ausnahmen erlauben, was QSOanzahl, Distanz zwischen Station  und Referenz und oder Anzahl.Aktivationen betrifft.

·         Der Aktivator muss dem Award Manager innerhalb von 30 Tagen von der Aktivierung die folgenden Daten (wie bei Punkt 4) beschrieben) zusenden:  Log unbedingt auf ADIF datei, Klare photographische Dokumentation in digitaler Form  des Referenten ohne Antenne oder Operateure, wenn nicht schon auf der Website erhältlich, und eventuelle erhaltene Genehmigungen. Wenn der OM neben einer Abtei wohnt, muss er das LOG nach den ersten 50 QSOs senden.

  • Die Operatoren, die in der Nähe der Referenzen wohnen, müssen eine topographische Karte des Landes mit der Distanz des Wohnsitz oder lokale Station und die Referenz beilegen.
  • Der Versand von Dokumenten und Formulare kann nur per E-Mail durchgeführt werden.

 

10)  Gültige Abteien:  Nur die Abteien, die in der offiziellen Liste erwähnt werden, sind gültig. Neue Referenzen können nur vom Award Management gemacht werden, motu proprio oder auf Antrag, siehe Punkt 12).

 

11)  Referenzen: Die Abteien, die genehmigt worden sind, bekommen eine Unterlage, die die folgenden Daten enthalten:

  • Award DAS– Abkürgung des Kantons + Progressive Nummer; z.B, DAS-TI01.

 

12)  Abteibezeichnung : Als Abteien gelten Gebäude mit einem religiösen Mönchsorden vom einem Abt,oder Ordensbruder geleitet. Für das Diplom gelten auch Klöster, Wallfahrtskirchen, Eremitenorte,  die noch in Gebrauch sind, aber auch jene die verlassen wurden,  bei denen noch archäologische Spuren auf dem Boden zu finden sind.

 

13)  Aufnahme: jeder Kandidat mit einem beliebigen Award kann aufgenommen werden, der diese Regelungen gelesen und akzeptiert hat und diese Regeln während der vorgeschriebenen Aktivität, neben den Regeln und Gesetzen, die das Land besitzt, wo die Sendungen stattfinden, respektieren wird. Es wird empfohlen, die Regeln nach IARU reg. 1 Dokument Ethics and operating procedures for the radio amateur” zu achten . 

Im Zweifelsfall von der Sinndeutung dieser Regelungen gilt der Text auf Italienisch.

 

14)  Management:

Alle Entscheidungen des Award Manager sind endgültig und unanfechtbar.

·         Luciano Lucini, HB9FBI, P.O.Box 215, CH-6760 CARI’; hb9fbi@bluewin.ch ; 

·         Augusto Battistoni, HB9TZA , Mordasini 7, CH-6500 BELLINZONA;  hb9tza@uska.ch ;

·         Claudio Galbusera, HB9EFJ, CH- 6600 MURALTO Vicolo Asilo 1; hb9efj@ticino.com

 

15) FAQ – AN : Die FAQ und Application Notes sind von diesen Regelung getrennt, doch sind beide wichtige, bedeutende, und bestimmende Teile davon.

 

 

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