D I P L O M – R E G E L
U N G E N
v. 02.03.2018
1)
Diplom der Schweizer Abteien (DAS-SAD), Diplom
der Abteien der Insubriaregion (DAIN), werden
von der GSRC-SSFG (schweizerische Schlösserfunkamateurgruppe)
erlassen, bei YL, OM und SWL, um die Schweizer Abteien, ihre Geschichte,
Sehenswürdigkeiten, Architektur und deren Rolle in der europäischen Geschichte
bekannt zu machen.
2) Diplome
Erlassung: diese Diplome
werden an jeden YL, OM und SWL ausgestellt, vorausgesetzt man gibt dem
Management die folgenden Dokumente:
3)
Banden und Betriebsarten: die Verbindugen
können auf allen Banden und mit
allen erlaubten Betriebsarten hergestellt werden.
4)
Gültigkeit: Es sind gültig die
QSO/HRD, die aus Abteien gesendet
worden sind, die in der Liste der DAS-SAD aufgeführt werden, und die nicht vor
dem 1. Januar 2007 aktiviert worden sind.
5a) Diplom der Schweizer Abteien, DAS-SAD : wird an diejenigen YL, OM und SWL gegeben, der 5
Abteien von DAS-SAD - Liste aktiviert hat, kontaktiert oder empfangen (SWL),
Abteien in mindestens 2 Kantonen; 1 QSO mit Tessin ist obligatorisch. 5b) Diplom der Insubria
Abteien, DAIN : wird an jeden YL, OM und SWL abgegeben, der die folgende
Menge von Abteien aus der Regio Insubrica aktiviert,
kontaktiert oder empfangen (SWL) hat: 1 Abtei für jede von den 3 italienischen
Provinzen die zur Insubriaregion gehören (CO, VA, VB), und 1 aus dem Kanton
Tessin.
6) Diplome: die Diplome sind, wenn gewünscht, als
druckfertigen .pdf Datei, farbig, personendefiniert,
per email gegeben; oder als personendefiniertes pergamentähnliches bedrucktes
Papierblatt, 297 x 210 mm (A4) erhältlich. Wenn man die zweite Form wünscht, muss man,
um die Kosten zu decken, ein Betrag von 8 SFr oder 5 €, auch in Briefmarken
oder 6 IRC bezahlen. Die Beträge können mit PayPal bezahlt
werden unter:
luciano.lucini@email.it. Auf Wunsch wird das Diplom mit der
Qualifikation von Aktivator, Jaeger, oder SWL gegeben.
7)
Honour
Roll: Honour Roll Diplom wird dem OM vergebender
der 50 Abtein in 20 verschiedenen Kantonen aktiviert, kontaktiert, oder empfangen (SWL) hat. Es besteht aus einem Becher, personendefiniert mit Rufzeichen und Besitzernamen. Der Becher kostet 25 SFr / 15 € oder 20 US$, plus
Versandkosten. Die Beträge können mit PayPal bezahlt werden unter:
luciano.lucini@email.it.
8) Reglemente,
Listen und Bezugsnummern: Diese Dokumente werden auf den amtlichen
Webseiten von DAS-SAD (
http://das-sad.ssfg-gsrc.ch ) zur Verfügung gestellt. Dort werden
sie regelmässig auf den neuesten Stand gebracht. Auf diesen Webseiten werden auch die erlassenen
Diplome, nach Diplomtyp, Rufzeichen, Op. Name geordnet und verzeichnet.
Ruefzeichen und Name werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. Beitrage: jemand, der Auskünfte über Abteien oder
andere ähnliche Objekte gibt, die noch kein Bezugsnummer
haben, ist gebeten, an das Diplom Management die nötigen Dokumente, wie auch,
wenn möglich, ein selbst aufgenommenes Photo zu schicken und die Aufnahmen,
Kartenauszüge, kurze historisch bedeutungsvolle Nachrichten, Namen und
Ortsnamen, wenn bekannt, anzugeben. Die gleichen Dokumente sind nötig, um eine
neue Bezugsnummer zu erlassen, siehe Punkt 12).
9) Aktivirende: Die Aktivation wird nur als gültig bezeichnet, wenn
die folgenden Erfordernisse erfullt worden sind:
·
Der Aktivator muss dem Award Manager innerhalb von 30 Tagen von der
Aktivierung die folgenden Daten (wie bei Punkt 4) beschrieben) zusenden: Log unbedingt auf ADIF datei,
Klare photographische Dokumentation in digitaler Form des Referenten ohne Antenne oder
Operateure, wenn nicht schon auf der Website erhältlich, und eventuelle
erhaltene Genehmigungen. Wenn der OM neben
einer Abtei wohnt, muss er das LOG nach den ersten 50 QSOs senden.
10) Gültige Abteien: Nur die
Abteien, die in der offiziellen Liste erwähnt werden, sind gültig. Neue
Referenzen können nur vom Award Management gemacht werden, motu proprio oder
auf Antrag, siehe Punkt 12).
11) Referenzen: Die Abteien, die genehmigt worden sind, bekommen eine Unterlage, die die
folgenden Daten enthalten:
12)
Abteibezeichnung : Als Abteien gelten Gebäude mit einem religiösen Mönchsorden vom einem
Abt,oder Ordensbruder geleitet. Für das Diplom gelten auch Klöster, Wallfahrtskirchen, Eremitenorte, die
noch in Gebrauch sind, aber auch jene die verlassen wurden, bei denen noch archäologische Spuren auf dem
Boden zu finden sind.
13)
Aufnahme: jeder Kandidat mit einem beliebigen Award kann aufgenommen werden, der
diese Regelungen gelesen und akzeptiert hat und diese Regeln während der
vorgeschriebenen Aktivität, neben den Regeln und Gesetzen, die das Land
besitzt, wo die Sendungen stattfinden, respektieren wird. Es wird empfohlen,
die Regeln nach IARU reg. 1
Dokument “Ethics and operating procedures for the radio amateur” zu achten . Im Zweifelsfall von der Sinndeutung dieser Regelungen gilt der Text auf
Italienisch.
14)
Management: Alle Entscheidungen
des Award Manager sind endgültig und unanfechtbar.
·
Luciano Lucini, HB9FBI, P.O.Box 215, CH-6760 CARI’; hb9fbi@bluewin.ch ;
·
Augusto Battistoni,
HB9TZA , Mordasini
7, CH-6500 BELLINZONA;
hb9tza@uska.ch ;
·
Claudio Galbusera, HB9EFJ,
CH- 6600 MURALTO Vicolo Asilo 1;
hb9efj@ticino.com
15)
FAQ – AN : Die FAQ und Application Notes sind von diesen
Regelung getrennt, doch sind beide wichtige, bedeutende, und bestimmende Teile
davon.
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